Können Sie sich ausweisen?
Diese Frage werden Mieter und Käufer einem Immobilienbesitzer in Zukunft immer öfter stellen. Entsprechend der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurden Energieausweise für Bestandsgebäude seit dem 01. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht. Diese können entweder auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.
